Geschäftsbedingungen

ALLGEMEIN

Die Bergbahnen Gstaad 3000 AG (nachfolgend "G3AG" genannt) sind als Bergbahnunternehmen, vorwiegend in den Bereichen Personentransport und Führen von Restaurationsbetrieben tätig. Die Beförderungsdienstleistung erfolgt aufgrund des Reglements über den Transport auf Eisenbahnen und Schiffen (Transportreglement) sowie dieser AGB. Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, welche mit G3AG einen Vertrag abgeschlossen hat.

1.    Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für alle Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend gemeinsam "Dienstleistungen" genannt) - kostenpflichtig oder gratis - welche G3AG erbringt. Zusätzlich können bei Benutzung bestimmter Dienstleistungen von G3AG für die jeweilige Dienstleistung geltende, besondere Bestimmungen zur Anwendung kommen. Hierauf wird der Kunde gegebenenfalls vor der Nutzung der betreffenden Dienstleistung hingewiesen. Wenn Sie die Dienstleistung von G3AG nutzen, anerkennen Sie die Geltung dieser AGB. Eine schriftliche Ausgabe dieser AGB kann bei G3AG bezogen werden.

Diese AGB's sind lediglich im Perimeter von G3AG anwendbar. Sie gelten insbesondere nicht für die Gebiete der "Alpes Vaudoises" und von "Gstaad Mountain Rides".

2.    Geltungsbereich der AGB's

Zu den Leistungen von G3AG gehören die Beförderung von Personen und Gütern auf allen in ihrem Besitz stehenden Transportanlagen sowie die Verpflegung der Kunden in allen zugehörigen Restaurationsbetrieben. Hinzu kommen alle mit dieser Leistung verbundenen Nebenleistungen.

3.    Angebot

Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (MWSt.-Nr. CHE-112.513.264). Die in den Broschüren und im Internet publizierten Preise sind ohne Gewähr. Lieferbarkeit und Irrtum bleiben vorbehalten. Die Preise für Geschäftskunden werden auf Anfrage bekannt gegeben.

4.    Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle von ihm benutzen Anlagen und Restaurationsräumlichkeiten mit allen sich darin befindlichen Mobilien und Maschinen, mit der gebotenen Sorgfalt zu benutzen. Für alle aus missbräuchlichem Umgang oder Benützung entstandenen Schäden ist der Kunde haftbar.

5.    Preise

G3AG ist bemüht ein optimales Preis-Leistungsverhältnis anzubieten. Die aktuellen und verbindlichen Preise sind bei G3AG direkt zu beziehen. Vorbehalten bleiben die zwischen G3AG und dem Kunden vertraglich vereinbarten Preise. Preisänderungen werden rechtzeitig publiziert und sind jederzeit und auf einen beliebigen Termin möglich. Die Änderung von Steuer- oder anderen massgeblichen Abgabesätzen (namentlich der Mehrwertsteuer) berechtigt G3AG ihre Tarife ohne entsprechende Vorankündigung anzupassen.

6.    Zahlungsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegeben Fälligkeitsdatum. G3AG ist bei geringfügigen Rechnungsbeträgen berechtigt, die Rechnungsstellung zu verschieben. Einwände gegen die Rechnung sind schriftlich und begründet, innerhalb von 10 Tagen zu erheben. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 5% zu bezahlen. Bleibt die Zahlung auch nach zweiter Mahnung aus, ist G3AG berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilungen einzustellen. Wir behalten uns vor, für Leistungen ganz oder teilweise Vorauszahlungen oder eine sonstige Sicherheitsleistung zu verlangen. Für Anlässe mit einer ausländischen Rechnungsadresse bitten wir Sie um Ihre Kreditkartennummer mit Verfalldatum und der Kartenprüfnummer (CVC) als Garantie oder 100% Vorauszahlung. Dies gilt auch für Anlässe, welche aus dem Ausland gebucht werden. Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und G3AG.

7.    Gutscheine

Gutscheine von G3AG können ausschliesslich bei dem darauf vermerkten Betriebszweig eingelöst werden. Verfallene Gutscheine werden nur verlängert, wenn diese nachweisbar käuflich erworben wurden. Gutscheine welche gratis ausgegeben wurden (Sponsoring, PR-Zwecke usw.) werden nicht verlängert.

8.    Internet / Internetseiten

Alle im Internet veröffentlichten Angaben (Preise, Onlineberechnungen, Reservationen, usw.) sind ohne Gewähr. Für Fehlleistungen des Internets, Schäden durch Dritte, importierte Dateien aller Art, insbesondere Viren, Würmer, Trojanische Pferde, usw., übernimmt G3AG keine Haftung. Ein fehlerfreies Funktionieren von Hard- und Software kann nicht garantiert werden. Die Internetseiten können technische Ungenauigkeiten oder typographische Fehler enthalten. G3AG haftet in keinem Fall für irgendwelche direkten, indirekten, speziellen oder sonstigen Folgeschäden, die sich aus der Nutzung von Internetseiten von G3AG oder einer darin verlinkten Internetseite ergeben. Ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Programmen oder sonstigen Daten in Informationssystemen von Kunden. Dies gilt auch dann, wenn G3AG ausdrücklich auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Cookies sind Datenelemente, die eine Internetseite an den Browser senden kann um datenbankgestützte Systeme besser zu unterstützen. Der Browser kann so eingestellt werden, dass er den Erhalt von Cookies meldet. Somit kann selbst entschieden werden ob diese akzeptiert werden oder nicht. Grundsätzlich werden keine persönlichen Daten beim Besuch unserer Internetseiten hinterlassen. In Einzelfällen werden jedoch Namens- und/oder Adressdaten benötigt. Über die Notwendigkeit derartiger persönlicher Informationen wird jeweils speziell hingewiesen. G3AG behält sich vor, die Informationen auf den Internetseiten jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu aktualisieren. Das gilt auch für Verbesserungen und/oder Änderungen an den auf diesen Internetseiten beschriebenen Produkten bzw. Programmen.

9.  Datenverwendung

Personen- und Adressdaten, welche wir im Zusammenhang mit der Leistungserbringung erheben, können durch G3AG für Werbezwecke verwendet werden.

Der Besucher kann von Webcams gefilmt werden, die das Wettergeschehen live übertragen, oder von Sicherheitskameras, die aus Sicherheitsgründen (Lawinen oder Unregelmäßigkeiten) eingesetzt werden.

10.  Gesundheitsbescheinigung

Je nach der aktuellen regionalen / nationalen Gesundheitssituation kann für den Zugang zu den von G3AG verwalteten Objekten wie Gebäuden, Liften, Restaurants, Seilbahnstationen und Skipisten ein vom Bundesamt für Gesundheit anerkanntes amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich sein. Der Zugang zu den G3AG-Anlagen kann auf Kunden mit einem Gesundheitsbescheinigung beschränkt werden. Entscheidet sich der Kunde während dieses Zeitraums, die Einrichtungen von G3AG aus irgendeinem Grund nicht zu nutzen, erfolgt keine Rückerstattung oder Verlängerung der bereits verkauften Tickets.

11. Haftung

G3AG verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss Vertrag, diesen AGB und den übrigen Vertragsbestimmungen. G3AG haftet nur bei absichtlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Jede weitergehende Haftung von G3AG wird wegbedungen.

12. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB und der übrigen Vertragsbestimmungen

G3AG behält sich das Recht vor, die AGB und die übrigen Vertragsbestimmungen jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Sollte der Kunde durch die Änderungen der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der Änderung.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Unsere Geschäftstätigkeit basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertragsverhältnisses führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Gerichtsstand ist Saanen, Schweiz, wobei G3AG freigestellt bleibt, am Wohnsitz des Beklagten zu klagen.

BAHNBETRIEB

RESTAURATIONSBETRIEB

14. Allgemeine Bestimmungen

Alle Tickets sind persönlich und nicht übertragbar (Ausnahme: Mehrfahrtenkarten Alpine Coaster) und auf Verlangen dem Kontrollpersonal vorzuzeigen. Der nachträgliche Umtausch gegen andere Tickets ist nicht möglich. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschliesslich für Tickets von G3AG. Tickets der Bergbahenn Gstaad Mountain Rides, Alpes Vaudoises oder Magic Pass unterstehen eigenen Bestimmungen, welche den jeweiligen Tarifbroschüren zu entnehmen sind.

15. Gültigkeit der Tickets und Abonnemente

Die Tickets und Abonnemente sind nur während den publizierten Betriebszeiten gültig. Für Abend- und Spezialveranstaltungen ausserhalb der Betriebszeiten sind die Abonnemente nicht gültig.

16. Verlust und Diebstahl von Tickets

Bei Verlust oder Diebstahl des Tickets findet keine Rückerstattung statt. Ersatz wird nur geleistet, wenn die Kassenquittung vorgewiesen werden kann und das Ticket nach entsprechender Abklärung nicht benutzt worden ist. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.00 erhoben.

17. Missbrauch von Ticket- / Abonnement

Für die Benützung der Anlagen mit einem falschen oder ungültigen Ticket wird eine Strafgebühr von CHF 100.00 erhoben. Jede missbräuchliche Benützung eines Abonnements oder der darin enthaltenen Angaben haben den sofortigen Entzug ohne Entschädigung zur Folge. Zusätzlich wird eine Umtriebsgebühr in der Höhe von CHF 200.00 erhoben. Bei rücksichtslosem Verhalten, bei Befahren eines lawinengefährdeten Hanges, bei Befahren einer Wildschutzzone, bei Missachten der Weisungs- oder Verbotstafeln kann Personen den Transport verweigert werden oder das Ticket entzogen werden. Die zivil- oder strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten.

18. Rückerstattung bei Krankheit oder Unfall

Es besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung infolge Krankheit oder Unfall auf Tageskarten. Bei Mehrtageskarten finden die Tarifbestimmungen der Bergbahnen Gstaad Mountain Rides, Alpes Vaudoises oder Magic Pass anwendung. Glacier 3000-Abonnements können unter keinen Umständen zurückerstattet werden.

19. Rückerstattung bei Schlechtwetter oder sonstige Einflüsse höherer Gewalten

Schlechtwetter oder sonstige Einflüsse von höherer Gewalt geben keinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder Verlängerung.

20. Rückerstattung bei Betriebsunterbruch

Betriebsunterbruch gibt keinen Anspruch auf einer Rückerstattung oder Verlängerung. Der Betrieb kann aus Sicherheitsgründen, je nach Schnee- und Witterungsverhältnissen oder im Falle einer Gesundheitskrise eingestellt werden. Die Bergbahnen unterliegen dem schweizerischen Transportgesetz.

21. Rückerstattung bei Sperrung der Skiabfahrten

Sperrungen von Skiabfahrten geben keinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder Verlängerung.

22. Rückerstattung bei unvorhergesehener Abreise

Unvorhergesehene Abreisen geben keinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder Verlängerung.

23. Pisten

Das Skigebiet Glacier 3000 ist hochalpin. Bitte beachten Sie unbedingt die Seitenrand-Markierungen entlang der gesicherten Pisten. Bei "Varianten-Abfahrten" ist mit besonderen Gefahren zu rechnen (Lawinen, Schneewächten oder sonstige Naturgefahren). Solche "Varianten-Abfahrten" sind weder gesichert noch markiert. Sie verlassen die Piste auf eigene Gefahr. Bei Unfällen ausserhalb der markierten Pisten lehnt G3AG jegliche Haftung ab. Der Jungwald ist zu schonen und Wildtiere sind nicht aufzuscheuen. Hunde sind auf der Piste nicht erlaubt. Ausserhalb der offiziellen Betriebszeiten sind die Abfahrten geschlossen und das Fahren auf den Pisten aus Sicherheitsgründen verboten.

23.1 FIS-Verhaltensregeln

Es gelten die 10 Verhaltensregeln der FIS für alle Schneesportgäste
(www.fis-ski.com).

23.2 Unfall im Wintersportgebiet

Erleidet ein Ticketkäufer einen Unfall im Wintersportgebiet, kann der Rettungsdienst von G3AG im Anspruch genommen werden. Die Bergungskosten werden von G3AG nach Aufwand direkt in Rechnung gestellt oder in der Arzt - oder Spitalrechnung integriert. Zusätzlich können Kosten Dritter wie für Ambulanz, Hubschrauber etc. entstehen. Es ist Sache des Verunfallten, allfällige Rückerstattungsansprüche gegenüber seiner Versicherung geltend zu machen.

24. Grundlagen der Rechtsbeziehung

Als Grundlage der Rechtsbeziehung dient die Reservations-/Auftragsbestätigung. Reservationen werden schriftlich bestätigt. Ohne Gegenbericht des Kunden innerhalb 10 Tagen erachten wir die Reservation als genehmigt.

25. Optionsdaten

Optionsdaten (Offerten, Auftragsbestätigungen usw.) sind für beide Parteien verbindlich. G3AG kann nach Ablauf der Optionsfrist automatisch über die reservierten Räumlichkeiten verfügen.

26. Stornierung / Dezimierung der Teilnehmerzahl

Jede wesentliche Änderung der bestätigten Buchung muss G3AG so schnell wie möglich und schriftlich mitgeteilt werden. Die Anzahl der Teilnehmer muss der G3AG so schnell wie möglich, spätestens jedoch 3 Werktage vor der Veranstaltung mitgeteilt werden.

Bei einer Stornierung oder Dezimierung der Teilnehmerzahl, die weniger als 2 Arbeitstage vor der Veranstaltung eingeht, werden 50% berechnet, bei weniger als 1 Arbeitstag vor der Veranstaltung 100%.

27. Schäden / Versicherung

Die Kunden haften gegenüber G3AG für Beschädigungen und Verluste, die durch sie bzw. ihre Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht werden, ohne dass G3AG ein Verschulden nachweisen muss. G3AG lehnt jede Haftung ab für Diebstahl und Beschädigung an Materialen, die durch Veranstalter, Teilnehmer, Referenten oder Dritte eingebracht wurden. Bei Seminaren und Banketten ist der Veranstalter für sämtliche erforderlichen Versicherungen (insbesondere für eingebrachte Sachen) verantwortlich. G3AG kann den Nachweis dieser Versicherung verlangen.

28. Verlängerung

Abendanlässe, welche 23 Uhr überschreiten (Talfahrt ab Scex Rouge um 22.45 Uhr), werden nur auf Anfrage bestätigt. Für jede weitere Stunde wird ein Aufschlag von CHF 500.00 verrechnet.

29. Speisen und Getränke

Wenn keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wird, bezieht der Kunde alle Speisen und Getränke von G3AG; ansonsten kann ein Zapfengeld verrechnet werden.

30. Zuschläge

Bei Sonderwünschen und -leistungen behalten wir uns allfällige Preiszuschläge vor.

31. Auflösung der Reservationsvereinbarung

Hat G3AG begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Unternehmens gefährdet, ist diese berechtigt, die Reservationsvereinbarung jederzeit entschädigungslos aufzulösen.

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